Was bei Wohnungsübergabe putzen?

Niklas Schad | Lesedauer: 6 Minuten | 09.09.2022

Was muss ich bei der Wohnungsübergabe putzen? Eine Frage, die sich so viele Mieter stellen, denen demnächst ein Umzug mit Wohnungsübergabe bevorsteht. Diese ist nämlich ein ganz zentraler Punkt bei einem Umzug, sowohl zeitlich, als auch organisatorisch. Der Vermieter beanstandet gegebenenfalls Mängel oder Schäden. Denn die Sauberkeit der Wohnung spielt eine entscheidende Rolle.

Unser Ratgeber hilft Ihnen dabei, die Wohnung für die Wohnungsübergabe ideal zu gestalten und damit als Mieter gut dazustehen. Anschließend erklären wir Ihnen, wie Sie am besten mit dem Einzug in die neue Wohnung beginnen.

Was bei Wohnungsübergabe putzen?

Achtung Wohnungsübergabe

Wie treffen Sie die perfekten Vorbereitungen für die Wohnungsübergabe und was könnte der Vermieter beanstanden?

  • Übernahmeprotokoll: 
    Die Wohnungsübergabe findet immer zu einem vorab verabredeten Termin statt. Viele Vermieter bringen direkt zur Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll mit. Auf diesem sind alle wichtigen Aspekte rund um den Zustand der Mietsache vermerkt. Stimmt hier nicht alles pünktlich zur Wohnungsübergabe, müssen die Missstände behoben werden, bis alle Punkte auf der dann entstandenen Mängelliste behoben sind.

  • Verschleiß und Abnutzung: 
    Wichtig ist, dass auf dem Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe alle Mängel festgehalten werden. Übrigens nicht erst beim Auszug, denn gerade für die neuen Mieter ist diese Liste auch beim Einzug wichtig. Was hier beschädigt oder arg verschmutzt ist, muss der ausziehende Mieter säubern oder reparieren. Nicht dazu gehören aber Verschleißerscheinungen. Oder solche, die auf reiner Benutzung des Wohnungsinventars zurückzuführen sind. Zum Beispiel die Abnutzung an Bodenbelägen oder Kalkablagerungen an sanitären Anlagen. Diese sind mit der bloßen Miete bereits abgegolten.

  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung: 
    Anders verhält es sich, wenn bei der Wohnungsübergabe Schäden durch unsachgemäße Behandlung auffallen. Das kann ein Brandfleck im Teppich sein oder auch Kratzer im Laminat, Schäden an den Fenstern und vieles mehr. Diese Schäden wird der Vermieter bei der Wohnungsübergabe sicherlich beanstanden und auch vermerken. Der Mieter muss die Schäden finanziell oder durch Arbeitseinsatz begleichen. Hierbei wird aber jeweils ein Zeitwert angesetzt. Das heißt, Sie müssen keinen verschlissenen Teppich neu kaufen, der schon 10 Jahre alt ist. Es gilt ein aktueller Schätzwert.

  • Zustand bei der Wohnungsübergabe: 
    Dass also Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Einbauküchen oder Rollläden kleinere Abnutzungserscheinungen haben, kann der Vermieter Ihnen bei der Wohnungsübergabe nicht anlasten. Ansonsten müssen Sie lediglich dafür sorgen, dass die Mietsache grundsätzlich zur Wohnungsübergabe leer geräumt ist. Dazu gehören alle Wohnräume, der Keller, der Balkon oder die Garage. Durch Sie gemachte bauliche Änderungen müssen Sie zur Wohnungsübergabe rückgängig machen. Man sagt auch "Die Mietsache wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen".

  • Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen:
    Sofern Mieter und Vermieter sich auf die Notwendigkeit solcher Baumaßnahmen verständigt haben, kann der Ist-Zustand auch nach der Wohnungsübergabe beibehalten werden.

  • Was heißt besenrein?
    Viele Mietverträge sehen zur Wohnungsübergabe den Zustand besenrein vor. Das bedeutet, man muss die Wohnung zur Wohnungsübergabe gar nicht putzen, sondern nur fegen. Besenrein bedeutet zudem, dass Sie als Mieter bei Auszug zu keinerlei Renovierungsarbeiten verpflichtet sind.

  • Auszugsrenovierungen / Schönheitsreparaturen:
    Zu Auszugsrenovierungen / Schönheitsreparaturen sind Sie im Normalfall ohnehin nicht verpflichtet. Der Schutz für Mieter vor unangemessenen Forderungen durch Vermieter ist mittlerweile in Deutschland sehr hoch. So darf ihr Vermieter Ihnen keine willkürlichen Fristen setzen. Es kommt beispielsweise häufig vor, dass der Vermieter anordnet, innerhalb einer Zeitvorgabe alle Räume neu und womöglich noch in einer bestimmten Farbe zu streichen. Solche Klauseln lassen den Mietvertrag ungültig werden! Im Zweifel wenden Sie sich an den örtlichen Mieterschutzbund oder einen Anwalt für Mietrecht.

Muss ich die Wände streichen beim Auszug?

Der Mieterschutzbund wird Ihnen sagen, dass es grundsätzlich kein Recht für Vermieter gibt, ihren Mietern eine bestimmte Farbgestaltung zu verbieten oder ihnen eine Farbe vorzuschreiben. Der Vermieter darf auch keinen weißen Anstrich zur Wohnungsübergabe erzwingen. Trotzdem geht es nach der Wohnungsübergabe insbesondere um die Interessen des Vermieters. So müssen die Wände derart gestaltet sein, dass sie eine Weitervermietung nicht erschweren. Die Bausubstanz darf natürlich durch die Wandgestaltung nicht beeinträchtigt werden.

Was muss alles geputzt werden? Was nicht?

Ihre Wohnung sollte zur Wohnungsübergabe sauber und ordentlich sein. Dazu stellen sich aber gleich drei zentrale Fragen:

  • Was muss ich putzen?

  • Putze ich die Wohnung zur Wohnungsübergabe selber?

  • Lasse ich die Wohnung lieber einmal professionell und richtig putzen?

Was muss ich putzen?

Wenn Sie Ihre Wohnung für die Wohnungsübergabe vorbereiten, beginnen Sie erst nach dem eigentlichen Auszug mit einer gründlichen Reinigung. Sind die Möbel aus dem Weg, haben Sie freie Bahn für Wischen, Putzen und Polieren.

Aber was genau muss überhaupt geputzt werden?

  • Was Sie putzen müssen: Rein rechtlich nichts, besenrein reicht vollkommen aus.

  • Was Sie putzen können: Alles, wenn Sie eine reibungslose Wohnungsübergabe und einen zufriedenen Vermieter wünschen.

Wohnung reinigen lassen

Haben Sie keine Lust auf eine Endreinigung, so können Sie Ihre Wohnung reinigen lassen. Sie können eine Reinigungsdienstleistung zur Wohnungsübergabe wahrnehmen. Sobald die Wohnung leer geräumt ist, kann auch eine externe Reinigungskraft nicht mehr viel falsch machen. So können Sie sich zur Wohnungsübergabe viel Stress ersparen, müssen allerdings mit höheren Umzugskosten rechnen.

Wohnungsübergabe - Was Sie tun müssen

Die Wohnung in besenreinem Zustand übergeben: Man darf eine Wohnung nicht in einem verwahrlosten oder verdrecktenZustand hinterlassen. Das sieht auch die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang so, die in Mietverträgen die Besenrein-Klausel beinhaltet. Die Mietsache muss demnach in allen Mieträumen leergeräumt und gefegt sein.

Wohnungsübergabe - Was Sie nicht vorbereiten müssen

Alles, was bisher nicht genannt wurde, muss auch nicht bis zur Wohnungsübergabe geputzt, repariert oder neu angeschafft haben:

  • Fenster putzen

  • Regale putzen

  • Bad putzen

  • Küchenmöbel und Elektrogeräte säubern

  • Gründliches (Staub)wischen

  • Reparaturen normaler Verschleißerscheinungen

  • übertrieben häufige Renovierungen

  • Weiß streichen

  • Exakt in dem Zustand übergeben, wie beim Einzug

  • Schäden nach Neuwert begleichen

  • Tapete abkratzen

  • Türen oder Fenster von außen streichen

Denken Sie immer daran

Wenn folgende Klauseln in Ihrem Mietvertrag enthalten sind, dann ist der Vertrag ungültig

  • zu schwammige Angaben darin auftauchen (bestes Beispiel: "Wohnung muss in vertragsmäßigem Zustand übergeben werden").

  • oder zu starre Regelungen (zum Beispiel die bekannten festen Zeitabstände bei regelmäßigen Renovierungsarbeiten).

Das Übergabeprotokoll

Wir raten Ihnen dazu, ein Übergabeprotokoll zur Schlüsselübergabe beim Einzug mitzunehmen. So haben Sie von vorn herein einen Überblick darüber, welche Mängel bereits beim Einzug vorliegen.

Beim Ausziehen benötigen Sie trotzdem ein Protokoll. Ganz wichtig: Lassen Sie sich das Übergabeprotokoll vom Vermieter unterschreiben, denn dann kann er nachträglich keine Mängel mehr anmelden! Grundsätzlich ist es in beiderseitigem Interesse, die Wohnungsübergabe nicht zu einer persönlichen oder gar rechtlichen Auseinandersetzung werden zu lassen.

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